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Vermietete Eigentumswohnung steuerlich absetzen – Beispiel

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Vermietete Eigentumswohnung steuerlich absetzen - Beispiel

Sie haben eine Eigentumswohnung vermietet und möchten nun wissen, welche Kosten Sie steuerlich absetzen können? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen. Wir erklären Ihnen, welche Ausgaben als Werbungskosten gelten und wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, können Sie die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzen. Dies ist möglich, da die Vermietung einer Eigentumswohnung als Einkunftsart gilt. Die Kosten, die Sie absetzen können, werden als Werbungskosten bezeichnet. Werbungskosten sind Aufwendungen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit machen.

Im nächsten Abschnitt erklären wir Ihnen, welche Ausgaben als Werbungskosten gelten und wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Wir zeigen Ihnen außerdem an einem Beispiel, wie die steuerliche Absetzung von Werbungskosten funktioniert.

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Werbungskosten bei vermieteter Eigentumswohnung.

  • Abschreibung
  • Instandhaltungskosten
  • Verwaltungskosten
  • Zinsen für Darlehen
  • Grundsteuer
  • Müllgebühren
  • Schornsteinfegergebühren

Weitere Informationen finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG).

Abschreibung

Bei der Abschreibung handelt es sich um die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf dessen Nutzungsdauer. Im Falle einer vermieteten Eigentumswohnung können Sie die Anschaffungskosten (Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten) auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung verteilen und jedes Jahr einen Teil davon als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Die Nutzungsdauer einer Eigentumswohnung beträgt in der Regel 50 Jahre. Sie können die Anschaffungskosten also über einen Zeitraum von 50 Jahren abschreiben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten. Die Abschreibung können Sie jedoch nur dann geltend machen, wenn Sie die Wohnung nicht selbst nutzen.

Die Höhe der jährlichen Abschreibung berechnet sich, indem Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer teilen. Wenn Sie beispielsweise eine Eigentumswohnung für 200.000 Euro gekauft haben, können Sie jedes Jahr 200.000 Euro / 50 Jahre = 4.000 Euro als Werbungskosten absetzen.

Die Abschreibung können Sie in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt “Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung” geltend machen. Sie müssen dazu die Anschaffungskosten der Wohnung und die voraussichtliche Nutzungsdauer angeben. Die Abschreibung wird dann automatisch berechnet.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, können Sie also die Anschaffungskosten der Wohnung über die Nutzungsdauer abschreiben und jedes Jahr einen Teil davon als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten sind Aufwendungen, die Sie für die Erhaltung und den Betrieb Ihrer vermieteten Eigentumswohnung aufwenden. Diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Zu den Instandhaltungskosten gehören unter anderem:

  • Reparaturen
  • Wartungen
  • Inspektionen
  • Reinigungen
  • Gartenpflege
  • Schneeräumen
  • Hausmeisterkosten

Instandhaltungskosten können Sie nur dann als Werbungskosten geltend machen, wenn sie laufend anfallen und nicht zu einer Wertsteigerung der Wohnung führen. Wenn Sie beispielsweise eine neue Küche einbauen oder das Bad sanieren, handelt es sich nicht um Instandhaltungskosten, sondern um Herstellungskosten. Herstellungskosten können Sie nicht als Werbungskosten geltend machen, sondern müssen sie über die Nutzungsdauer der Wohnung abschreiben.

Die Höhe der Instandhaltungskosten, die Sie als Werbungskosten geltend machen können, hängt von der Art der Kosten und dem Zustand der Wohnung ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Aufwand für die Instandhaltung ist, desto mehr Kosten können Sie absetzen.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, sollten Sie daher die Instandhaltungskosten sorgfältig dokumentieren. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, die Sie für Instandhaltungsmaßnahmen erhalten. Diese Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie die Instandhaltungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Instandhaltungskosten sind ein wichtiger Bestandteil der Werbungskosten, die Sie bei der Vermietung einer Eigentumswohnung geltend machen können. Wenn Sie die Instandhaltungskosten sorgfältig dokumentieren, können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten sind Aufwendungen, die Sie für die allgemeine Betreuung und Instandhaltung einer vermieteten Eigentumswohnung aufwenden. Diese Kosten können Sie in ihrer Steuererklärugn als Werbungskosten geltend machen. Zu den verwaltunskosten können unter Umständen folgende unter Punkten fallen:

  • Mietausfall
  • Verwaltungsgebühren
  • Buchhaltungskosten
  • Kosten für die Hausverwaltung
  • Kosten für die Gartenpflege
  • Kosten für die Reinigung der Allgemeinflächen
  • Kosten für die Beleuchtung der Allgemeinflächen

Verwaltungskosten können Sie nur dann als Werbungskosten geltend machen, wenn sie laufend anfallende und nicht zu einer Wertsteigerunmg der Wohnung führen. Wenn Sie beispielsweise Ein- oder einen Anbau vornehmen, können Sie dies nicht als Werbungskosten geltend machen, da es sich dabei um Herstellungskosten handelnt.

Die Höhe der Werbungskosten, die Sie als Werbungskosten geltend machen können, hängt von der Art der Kosten und dem Zustand der Wohnung ab. Grundsätzlich auch hier: Je größer der Aufwand für die Instandhaltung ist, desto mehr Kosten können Sie absetzten.

Es ist ratsam, dass Sie alle Rechungen und Belege, die Sie für Instandhaltungsmaßnahmen erhalten, sorgfältig aufbewahren. Diese Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie die Werbungskosten in ihrer Steuererkläung geltend machen.

Verwaltungskosten können ein wichtige Bestandteil der Werbungskosten sein, die Sie bei der Vermietung einer vermieteten Eigentumswohnungen geltend machen. Wenn Sie die Werbungskosten dokumentieren, können Sie ihre Steuerlast erheblich senken.

Zinsen für Darlehen

Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, können Sie die Zinsen für das Darlehen, mit dem Sie die Wohnung finanziert haben, als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies gilt sowohl für Annuitätendarlehen als auch für endfällige Darlehen.

Die Höhe der Zinsen, die Sie als Werbungskosten geltend machen können, hängt von der Höhe des Darlehens und dem Zinssatz ab. Je höher das Darlehen und je höher der Zinssatz, desto mehr Zinsen können Sie absetzen.

Die Zinsen für das Darlehen können Sie in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt “Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung” geltend machen. Sie müssen dazu die Höhe des Darlehens, den Zinssatz und die Höhe der gezahlten Zinsen angeben. Die Zinsen werden dann automatisch berechnet.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, sollten Sie die Zinsen für das Darlehen sorgfältig dokumentieren. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, die Sie für die Zinszahlungen erhalten. Diese Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie die Zinsen für das Darlehen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken erhoben wird. Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, müssen Sie die Grundsteuer für die Wohnung zahlen. Die Grundsteuer können Sie jedoch als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

  • Höhe der Grundsteuer

    Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks. Der Einheitswert wird vom Finanzamt festgesetzt und ist in der Regel niedriger als der Verkehrswert des Grundstücks.

  • Fälligkeit der Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird in der Regel in vierteljährlichen Raten fällig. Die Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November.

  • Grundsteuer als Werbungskosten

    Die Grundsteuer können Sie in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt “Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung” geltend machen. Sie müssen dazu die Höhe der Grundsteuer angeben. Die Grundsteuer wird dann automatisch berechnet.

  • Grundsteuer bei Eigentumswohnungen

    Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, müssen Sie die Grundsteuer für die Wohnung zahlen. Die Grundsteuer wird jedoch auf alle Eigentümer der Eigentumswohnung verteilt. Sie müssen also nur einen Teil der Grundsteuer zahlen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Steuer, die Sie bei der Vermietung einer Eigentumswohnung beachten müssen. Wenn Sie die Grundsteuer sorgfältig dokumentieren, können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Müllgebühren

Müllgebühren sind Gebühren, die für die Abfuhr und Entsorgung von Müll erhoben werden. Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, müssen Sie die Müllgebühren für die Wohnung zahlen. Die Müllgebühren können Sie jedoch als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

  • Höhe der Müllgebühren

    Die Höhe der Müllgebühren richtet sich nach der Größe der Wohnung und der Anzahl der Bewohner. Die Müllgebühren werden in der Regel von der Gemeinde oder Stadt festgelegt.

  • Fälligkeit der Müllgebühren

    Die Müllgebühren werden in der Regel in vierteljährlichen Raten fällig. Die Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November.

  • Müllgebühren als Werbungskosten

    Die Müllgebühren können Sie in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt “Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung” geltend machen. Sie müssen dazu die Höhe der Müllgebühren angeben. Die Müllgebühren werden dann automatisch berechnet.

  • Müllgebühren bei Eigentumswohnungen

    Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, müssen Sie die Müllgebühren für die Wohnung zahlen. Die Müllgebühren werden jedoch auf alle Eigentümer der Eigentumswohnung verteilt. Sie müssen also nur einen Teil der Müllgebühren zahlen.

Die Müllgebühren sind eine wichtige Steuer, die Sie bei der Vermietung einer Eigentumswohnung beachten müssen. Wenn Sie die Müllgebühren sorgfältig dokumentieren, können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Schornsteinfegergebühren

Schornsteinfegergebühren sind Gebühren, die für die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen erhoben werden. Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, müssen Sie die Schornsteinfegergebühren für die Wohnung zahlen. Die Schornsteinfegergebühren können Sie jedoch als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

  • Höhe der Schornsteinfegergebühren

    Die Höhe der Schornsteinfegergebühren richtet sich nach der Größe der Wohnung und der Anzahl der Schornsteine. Die Schornsteinfegergebühren werden in der Regel von der Gemeinde oder Stadt festgelegt.

  • Fälligkeit der Schornsteinfegergebühren

    Die Schornsteinfegergebühren werden in der Regel in vierteljährlichen Raten fällig. Die Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November.

  • Schornsteinfegergebühren als Werbungskosten

    Die Schornsteinfegergebühren können Sie in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt “Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung” geltend machen. Sie müssen dazu die Höhe der Schornsteinfegergebühren angeben. Die Schornsteinfegergebühren werden dann automatisch berechnet.

  • Schornsteinfegergebühren bei Eigentumswohnungen

    Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, müssen Sie die Schornsteinfegergebühren für die Wohnung zahlen. Die Schornsteinfegergebühren werden jedoch auf alle Eigentümer der Eigentumswohnung verteilt. Sie müssen also nur einen Teil der Schornsteinfegergebühren zahlen.

Die Schornsteinfegergebühren sind eine wichtige Steuer, die Sie bei der Vermietung einer Eigentumswohnung beachten müssen. Wenn Sie die Schornsteinfegergebühren sorgfältig dokumentieren, können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

FAQ

Sie haben Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Werbungskosten bei vermieteten Eigentumswohnungen? In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Frage 1: Welche Kosten kann ich als Werbungskosten geltend machen?
Antwort 1: Sie können folgende Kosten als Werbungskosten geltend machen: Abschreibung, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Zinsen für Darlehen, Grundsteuer, Müllgebühren und Schornsteinfegergebühren.

Frage 2: Wie hoch ist die Abschreibung, die ich geltend machen kann?
Antwort 2: Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der Anschaffungskosten der Wohnung und der Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer einer Eigentumswohnung beträgt in der Regel 50 Jahre. Sie können die Anschaffungskosten also über einen Zeitraum von 50 Jahren abschreiben.

Frage 3: Welche Instandhaltungskosten kann ich geltend machen?
Antwort 3: Sie können folgende Instandhaltungskosten geltend machen: Reparaturen, Wartungen, Inspektionen, Reinigungen, Gartenpflege, Schneeräumen und Hausmeisterkosten.

Frage 4: Welche Verwaltungskosten kann ich geltend machen?
Antwort 4: Sie können folgende Verwaltungskosten geltend machen: Mietausfall, Verwaltungsgebühren, Buchhaltungskosten, Kosten für die Hausverwaltung, Kosten für die Gartenpflege, Kosten für die Reinigung der Allgemeinflächen und Kosten für die Beleuchtung der Allgemeinflächen.

Frage 5: Welche Zinsen für Darlehen kann ich geltend machen?
Antwort 5: Sie können die Zinsen für das Darlehen geltend machen, mit dem Sie die Wohnung finanziert haben. Die Höhe der Zinsen, die Sie geltend machen können, hängt von der Höhe des Darlehens und dem Zinssatz ab.

Frage 6: Welche Grundsteuer kann ich geltend machen?
Antwort 6: Sie können die Grundsteuer geltend machen, die Sie für die Wohnung zahlen müssen. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks.

Frage 7: Welche Müllgebühren kann ich geltend machen?
Antwort 7: Sie können die Müllgebühren geltend machen, die Sie für die Wohnung zahlen müssen. Die Höhe der Müllgebühren richtet sich nach der Größe der Wohnung und der Anzahl der Bewohner.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren FAQs weiterhelfen konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Neben den Werbungskosten können Sie auch noch weitere Tipps beachten, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Tips

Neben den Werbungskosten können Sie auch noch weitere Tipps beachten, um Ihre Steuerlast zu reduzieren:

Tipp 1: Führen Sie ein Haushaltsbuch.
Ein Haushaltsbuch hilft Ihnen, Ihre Einnahmen und Ausgaben zu verfolgen. So können Sie sehen, wofür Sie Ihr Geld ausgeben und wo Sie möglicherweise sparen können.

Tipp 2: Nutzen Sie Steuervorteile.
Es gibt eine Reihe von Steuervorteilen, die Sie nutzen können, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu gehören zum Beispiel der Kinderfreibetrag, der Ausbildungsfreibetrag und der Sparerfreibetrag.

Tipp 3: Legen Sie Geld zurück.
Es ist wichtig, dass Sie Geld zurücklegen, um für unerwartete Ausgaben gewappnet zu sein. Sie können zum Beispiel ein Sparkonto eröffnen oder in eine Rentenversicherung einzahlen.

Tipp 4: Holen Sie sich professionelle Hilfe.
Wenn Sie sich mit der Steuererklärung nicht auskennen, sollten Sie sich professionelle Hilfe holen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung richtig auszufüllen und alle Steuervorteile zu nutzen.

Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und mehr Geld sparen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel weiterhelfen konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Conclusion

In diesem Artikel haben wir Ihnen erklärt, welche Werbungskosten Sie bei vermieteten Eigentumswohnungen steuerlich absetzen können. Wir haben Ihnen außerdem einige Tipps gegeben, wie Sie Ihre Steuerlast reduzieren können.

Die wichtigsten Punkte, die Sie sich merken sollten, sind:

  • Sie können die Anschaffungskosten der Eigentumswohnung über die Nutzungsdauer abschreiben.
  • Sie können Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Zinsen für Darlehen, Grundsteuer, Müllgebühren und Schornsteinfegergebühren als Werbungskosten geltend machen.
  • Sie können weitere Steuervorteile nutzen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel weiterhelfen konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Steuererklärung!

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